Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen. Ihr Inhalt gilt bei Auftragserteilung als anerkannt. Allfällige Bezugs- und Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit vorliegenden Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für die Casatex GmbH auch dann unverbindlich, wenn die Casatex GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig für verbindlich erklärt worden sind. Sonstige allgemeine Bedingungen, die üblicherweise mitgeschickt oder auf der Rückseite von Bestätigungen, Liefer- oder Rechnungsformularen aufgedruckt sind, sind ungültig.
Änderungen oder Nebenabreden dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform mit rechtsgültiger Unterschrift eines Vertreters der Casatex GmbH. Diese AGB ersetzen alle früheren.

2. Preise

Die in unseren Prospekten und Verkaufsunterlagen wiedergegebenen Preise für Endverbraucher (Bruttoverkaufspreis) sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Erfüllungsort, ohne Fracht, Porto Verpackung, Programmierung, Konfiguration, Editierung, Montage und Montagematerial (z.B. Schrauben) und inkl. MwSt. Für Zwischengrössen gilt der nächst höhere Preis. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Wir liefern zu Einkaufspreisen zuzüglich MwSt. Die Casatex GmbH behält sich Preisanpassungen und Änderungen der Rabattsätze infolge Änderung der Marktverhältnisse vor.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern anderes nicht auf der Faktura ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.1 Zahlungsverzug

Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung Verzug ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten ab dem 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist folgende Ansätze: 1. Mahnung Fr. 10.-, 2. Mahnung Fr. 20.-, 3. Mahnung Fr. 40.-. Betreibung Fr. 80.- zuzüglich amtliche Gebühren und Umtriebsspesen.

4. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Ware ab Werk, Lager oder Werkstatt von der Casatex GmbH auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt.

5. Bestellung

Konfektionsaufträge (Ösen, Plissee) werden ausschliesslich in Schriftform und auf unseren Bestellformularen angenommen. Bestellungen über den Webshop können weder geändert noch ergänzt werden.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Art des Versandes erfolgt nach Wahl der Casatex GmbH.
Angegebene Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug von Zulieferanten. Für Innenbeschattungsanlagen (Plissee) in RAL Farben, in Sonderformen oder mit Elektroantrieb kann die Lieferzeit bis zu 21 Werktagen betragen. Terminüberschreitungen aus irgendwelchen Gründen geben dem Kunden in keinem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche, auch nicht für Folgeschäden, zu stellen. Vom Kunden verlangte Teilsendungen bei Lieferverzug sind versandkostenpflichtig.

6.1 Transportschäden

Für Sendungen, welche durch den Post-, Bahn- oder Camiondienst beschädigt oder unvollständig abgeliefert werden, hat der Empfänger sofort Schadenmeldung beim Transportunternehmen zu erstatten.

7. Mängelrüge

Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichung in der Materialbeschaffenheit, Farbe, Breite, Menge, Ausrüstung, Konfektionierung oder im Dessin können nicht beanstandet werden.

8. Garantie

Bei Feststellung von Fabrikations-, Material- oder Ausführungsfehlern innert 24 Monaten nach Lieferdatum, entscheidet Casatex GmbH ob beanstandete Artikel kostenlos ersetzt oder repariert werden oder ob der Kaufpreis zurück erstattet wird. Nicht der Garantie unterliegen: Anwendungen mit Systemen Dritter, sämtliche Aufwändungen für Demontage, Neumontage, Neuprogrammierung und Transport; Schäden die vom Kunden oder Dritten verursacht werden; Abnutzung (Getriebe, Aufzugschnur), mechanische Beschädigung und dabei entstehende Schäden, Schäden durch fehlerhafte Montage, Bedienung, Reinigung und Schäden die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Für Plissee Anlagen welche die empfohlenen Maximalmasse laut technischem Katalog überschreiten entfällt die Garantie.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgt ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Alle Muster, Beschreibungen, technische Daten und Abbildungen der in unseren Verkaufsunterlagen angeführten Produkte sind unverbindlich. Die Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen im Sinne von Fortschritt und Verbesserung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Haftung

Die Haftung für mangelhafte Ware kann sich höchstens auf den Wert der mangelhaft gelieferten Ware gemäss Faktura erstrecken. Die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage,für Transport, für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder auch deren Mängel entstanden sind, wird abgelehnt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden.

10. Warenrücksendungen

Auftragsgemäss gelieferte Massartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
Durch den Besteller verursachte Rücksendungen werden nur auf Grund vorheriger gegenseitiger Verständigung zwischen Casatex GmbH und dem Kunden und unter Abzug von 10% des Fakturawertes (mind. Fr. 10.-) entgegengenommen. Ist die zurück gesandte Ware instand zu setzen oder neu zu verpacken, erfolgt ein zusätzlicher Abzug in der Höhe der entstandenen Kosten.
Ohne vorherige Benachrichtigung eingehende Rücksendungen werden nicht angenommen.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Firma Casatex GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Die Casatex GmbH ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt am Domizil des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

12. Schutzrechte

Fotografien, technische Zeichnungen und Anleitungen bleiben unser geistiges Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist CH-9033 Untereggen

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für jede Art Verfahren sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Casatex GmbH zuständig. Der Kunde kann indes auch an seinem Domizil oder vor jeder anderen zuständigen Behörde belangt werden. Das Schweizerische Recht findet Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge im internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.