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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)1. AllgemeinesDie nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen. Ihr Inhalt gilt bei Auftragserteilung als anerkannt. Allfällige Bezugs- und Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit vorliegenden Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für Casatex GmbH auch dann unverbindlich, wenn Casatex GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 2. PreiseDie in unseren Prospekten und Verkaufsunterlagen wiedergegebenen Preise für Endverbraucher (Bruttoverkaufspreis) sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Erfüllungsort, ohne Fracht, Porto Verpackung, Programmierung, Konfiguration, Editierung, Montage und Montagematerial (z.B. Schrauben) und inkl. MwSt. Für Zwischengrössen gilt der nächst höhere Preis. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Wir liefern zu Einkaufspreisen zuzüglich MwSt. Die Casatex GmbH behält sich Preisanpassungen und Änderungen der Rabattsätze infolge Änderung der Marktverhältnisse vor. 3. ZahlungsbedingungenUnsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern anderes nicht auf der Faktura ausdrücklich vereinbart worden ist. 3.1 ZahlungsverzugMit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung Verzug ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. 4. Nutzen und GefahrNutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Ware ab Werk, Lager oder Werkstatt von der Casatex GmbH auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. 5. BestellungKonfektionsaufträge (Ösen, Plissee) werden ausschliesslich in Schriftform und auf unseren Bestellformularen angenommen. Bestellungen über den Webshop können weder geändert noch ergänzt werden. 6. LieferungDie Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Art des Versandes erfolgt nach Wahl der Casatex GmbH. 6.1 TransportschädenFür Sendungen, welche durch den Post-, Paket-, Bahn- oder Camiondienst beschädigt oder unvollständig abgeliefert werden, hat der Empfänger sofort Schadenmeldung beim Transportunternehmen zu erstatten. 7. MängelrügeDer Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 8. GarantieBei Feststellung von Fabrikations-, Material- oder Ausführungsfehlern innert 24 Monaten nach Lieferdatum, entscheidet Casatex GmbH ob beanstandete Artikel kostenlos ersetzt oder repariert werden oder ob der Kaufpreis zurück erstattet wird. Nicht der Garantie unterliegen: Anwendungen mit Systemen Dritter, sämtliche Aufwändungen für Demontage, Neumontage, Neuprogrammierung und Transport; Schäden die vom Kunden oder Dritten verursacht werden; Abnutzung (Getriebe, Aufzugschnur), mechanische Beschädigung und dabei entstehende Schäden, Schäden durch fehlerhafte Montage, Bedienung, Reinigung und Schäden die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Für Plissee Anlagen welche die empfohlenen Maximalmasse laut technischem Katalog überschreiten entfällt die Garantie. 9. HaftungDie Haftung für mangelhafte Ware kann sich höchstens auf den Wert der mangelhaft gelieferten Ware gemäss Faktura erstrecken. Die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, für Transport, für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder auch deren Mängel entstanden sind, wird abgelehnt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden. 10. WarenrücksendungenAuftragsgemäss gelieferte Massartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. 11. EigentumsvorbehaltBis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Firma Casatex GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Die Casatex GmbH ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt am Domizil des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 12. SchutzrechteKataloge, Preislisten, Fotografien, technische Zeichnungen und Anleitungen bleiben unser geistiges Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. 13. ErfüllungsortErfüllungsort für alle Leistungen ist CH-9033 Untereggen 14. Gerichtsstand und anwendbares RechtFür jede Art Verfahren sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Casatex GmbH zuständig. Der Kunde kann indes auch an seinem Domizil oder vor jeder anderen zuständigen Behörde belangt werden. Das Schweizerische Recht findet Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge im internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen. 15. Salvatorische KlauselSofern eine Bestimmung dieser ALV unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. |